Datenschutzrichtlinie

Informationen gemäß Artikel1 3 Absatz 1 und 2 sowie Artikel 14 Absatz 1 und 2  DSGVO aufgrund der Erhebung von personenbezogenen Daten

Im Zusammenhang mit der Erfüllung des schulischen Bildungs- und Erziehungsauftrags der Schule werden Ihre personenbezogenen Daten als Schülerin, Schüler oder Elternteilerhoben. Bitte beachten Sie hierzu nachstehende Datenschutzhinweise.

1.   Angaben zum Verantwortlichen
Verantwortlich für die Datenerhebung ist:

Nadja Haupt, Schulleiterin

Linnicher Str. 67

52428 Jülich

Tel: 02461-805950

Fax: 02461-8059525

fragen@sekundarschule-juelich.de

www.sekundarschule-juelich.de

2.   Angaben zum Datenschutzbeauftragten
Die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten lauten:

Datenschutzbeauftragter für Schulen

im Kreis Düren

Andreas Ritter

02421-206380

a.ritter@kreis-dueren.de

3.     Angaben zu der Aufsichtsbehörde
Zuständige Aufsichtsbehörde für den Datenschutz ist die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen:

Kavalleriestr. 2-4

40213 Düsseldorf

Tel:   0211-38424-0

Fax:  0211-38424-10

poststelle@ldi.nrw.de

www.ldi.nrw.de

4.     Kategorien der Daten, Zweck/e und Rechtsgrundlage/n der Verarbeitung

Personenbezogenen Daten von Schülerinnen, Schülern und Eltern werden zur Erfüllung der durch Rechtsvorschriften übertragenen Aufgaben erhoben.

Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung Ihrer Daten sind:

(Art. 6 Abs. 1 s. 1 Buchstabe e, Abs. 3, Art. 9 Abs. 2 Buchstabe g) EU- Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit §§ 120-122 Schulgesetz (SchulG) sowie  insbesondere die Verordnung über die zur Verarbeitung zugelassenen Daten von Schülerinnen, Schülern und Eltern (VO DV I, einsehbar unter www. Recht.nrw.de).

Dieser Verordnung können Sie insbesondere konkrete Daten entnehmen, die zur Verarbeitung zugelassen sind.

5.     Evtl. Empfänger der personenbezogenen Daten (einschließlich des Zwecks der „Übermittlung, der unter 4. bereits dargestellt ist)

–        eine aufnehmende Schule bei einem Schulwechsel: § 6 VO DV I

–        eine aufnehmende Schule oder der Schulträger bei einem Schulwechsel/Abgang von der Schule: § 7 VO DV I

–        Untere Gesundheitsbehörde zum Zwecke der Schulgesundheitspflege: § 8 VO DV I

–        Schulaufsichtsbehörden, der Schulträger und weitere Empfänger, soweit   dies zur Erfüllung der dortigen per Rechtsvorschrift übertragenen Aufgaben im Einzelfall erforderlich ist : § 129 Abs. 5 SchulG

–        Firma LOW-Tec, Paradiesbenden 16, 52349 Düren, Tel; 02421-4036-0 (Potentialanalyse)

–        Bundesagentur für Arbeit (Berufsberatung)

6.     Absicht Übermittlung an Drittland oder eine internationale Organisation

–        Entfällt-

7.     Dauer der Speicherung bzw. Kriterien für die Festlegung dieser Dauer

Ihre Daten werden nach Maßgabe der Aufbewahrungsfristen des § 9 VO  DV I aufbewahrt und gelöscht.

8.     Rechte der Betroffenen

Bei Erhebung personenbezogener Daten stehen Ihnen folgende Rechte zu:

Sie haben nach Maßgabe der Artikel 15,16, 17 und 18 EU-DSGVO gegenüber uns folgende Recht hinsichtlich der Sie betreffenden personenbezogenen Daten:

–        Recht auf Auskunft,

–        Recht auf Berichtigung oder Löschung,

–        Recht auf Einschränkung der Verarbeitung

9.     Widerrufsrecht bei Einwilligung

Sollten für einzelne Verarbeitungsvorgänge Ihrer Daten Einwilligungserklärungen erforderlich sein und deshalb gesondert eingeholte werden, könne Sie Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird dadurch nicht berührt.

10.  Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde

Sie haben das Recht, bei der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Beschwerde einzulegen, falls Sie der Auffassung sind, dass eine Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten gegen Datenschutzrecht verstößt. Die Kontaktdaten finden Sie unter Punkt 3 dieses Bogens.

11.  Pflicht zur Bereitstellung der personenbezogenen Daten

Wenn Ihre personenbezogenen Daten unmittelbar bei Ihnen erhoben werden, sind Sie gemäß § 120 Abs. 2 Satz 1 SchulG zur Bereitstellung verpflichtet, soweit diese Daten zur Erfüllung der durch Rechtsvorschrift übertragenen Aufgaben der Schulen und Schulaufsichtsbehörden erforderlich sind.

12 Quelle der Daten

Wenn Daten nicht unmittelbar bei Ihnen erhoben wurden, können sie stammen von

–        einer abgebenden Schule bei einem Schulwechsel: §§ 6,7, VO DV I

–        von einer Schulaufsichtsbehörde, dem Schulträger oder anderen Behörden, soweit dies zur Erfüllung der dortigen per Rechtsvorschrift übertragenen Aufgaben im Einzelfall erforderlich ist: § 120 Abs. 5SchulG